Unsere Patentanwaltskanzlei ist Kooperationspartner der Accadis Hochschule für den Masterstudiengang Digital Innovation Management MBA. Hier finden Sie Infos zum MBA:
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Die Meitinger Patentanwalts GmbH ist für Sie in Frankfurt vor Ort:

sehr gerne besprechen wir Ihr Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- oder Designvorhaben in unserem Konferenzraum.

Unsere Geschäftsadresse ist:

  Meitinger Patentanwalts GmbH
  Alfred-Herrhausen-Allee 3-5
  65760 Eschborn


Wir stehen Ihnen in allen Angelegenheiten des Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster- und Designrechts zur Verfügung. Natürlich beraten wir auch zu Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechts.

Das Fachbuch "Ohne Anwalt zur Marke" ist dem Markenrecht gewidmet und zeigt an Beispielen aus der Praxis alle Aspekte, die beachtet werden müssen, um eine wertvolle Marke zu erhalten.

entnommen aus: EUIPO, https://tmdn.org/tmview/#/tmview/detail/MX501985011576069, abgerufen am 04.09.2024

Dargestellt ist ein Auszug aus dem Register des EUIPO (European Union Intellectual Property Office), das eine Bildmarke zeigt. Anhand konkreter Beispiele werden alle Aspekte im Detail erläutert, um eine Marke zu erhalten, die ihrem Anmelder auch noch nach Jahrzehnten gute Dienste leistet.

Für diese Marke wurden folgende Waren und Dienstleistungen reserviert: "Laptops [Computer]; COMPUTERPERIPHERIEGERÄTE; COMPUTER-HARDWARE; COMPUTERSPIELMASCHINEN; Notebooks [Computer]; TABLET-COMPUTER; PERSÖNLICHE DIGITALE ASSISTENTEN; ELEKTRONISCHE ORGANISATOREN; ELEKTRONISCHE NOTIZBÜCHER; E-Book-Reader; DIGITALE TRAGBARE ELEKTRONISCHE GERÄTE, NÄMLICH ELEKTRONISCHE ANZEIGEN, KAMERAS, VIDEOKAMERAS UND SOFTWARE FÜR DIESE GERÄTE; DIGITALE MOBILE ELEKTRONISCHE GERÄTE, DIE DEN ZUGANG ZUM INTERNET ERMÖGLICHEN UND ZUM SENDEN, EMPFANGEN UND SPEICHERN VON TELEFONGESPRÄCHEN, FAXEN, E-MAILS UND ANDEREN DIGITALEN DATEN DIENEN; TRAGBARE ELEKTRONISCHE EINHEITEN FÜR DEN DRAHTLOSEN EMPFANG, DIE DRAHTLOSE SPEICHERUNG UND/ODER DIE DRAHTLOSE ÜBERTRAGUNG VON DATEN UND NACHRICHTEN SOWIE ELEKTRONISCHE GERÄTE, DIE ES DEM BENUTZER ERMÖGLICHEN, PERSÖNLICHE INFORMATIONEN ZU PFLEGEN ODER ZU VERWALTEN; GERÄTE FÜR DIE AUFZEICHNUNG UND WIEDERGABE VON TON; MP3 UND ANDERE AUDIOWIEDERGABEGERÄTE; DIGITALE AUDIOREKORDER; DIGITALE VIDEOREKORDER UND -ABSPIELGERÄTE; AUDIOKASSETTENRECORDER UND AUDIOKASSETTENSPIELER; VIDEOKASSETTENREKORDER UND VIDEOKASSETTENSPIELER; COMPACT-DISC-RECORDER UND -PLAYER; DIGITAL VERSATILE DISC PLAYER UND RECORDER; DIGITALE TONBANDGERÄTE UND ABSPIELGERÄTE; FUNKGERÄTE, FUNKSENDER UND -EMPFÄNGER; DIGITALE AUDIO- UND VIDEOMISCHER; Audioverstärker; Audioempfangsgeräte; AUDIO DECODERS; AUTO-AUDIOGERÄTE; KOPFHÖRER, OHRHÖRER; AUDIO-LAUTSPRECHER; Mikrofone; AUDIOKOMPONENTEN UND DEREN ZUBEHÖR; Modems; KOMMUNIKATIONSGERÄT FÜR COMPUTERNETZWERKE; ELEKTRONISCHE APPARATE UND INSTRUMENTE FÜR DIE KOMMUNIKATION; AUDIOVISUELLE AUSRÜSTUNG FÜR DEN UNTERRICHT; Optische Apparate und Instrumente; Telekommunikationsapparate und -instrumente; GERÄTE FÜR GLOBALE ORTUNGSSYSTEME (GPS); Fernsprechapparate; DRAHTLOSE KOMMUNIKATIONSGERÄTE ZUR ÜBERTRAGUNG VON SPRACHE, DATEN ODER BILDERN; Elektrokabel; DATENSPEICHERGERÄTE; MAGNETISCHE MEDIEN FÜR DIE DATENSPEICHERUNG; CHIPS; DISCS UND BÄNDER MIT VORBESPIELTEN INHALTEN ODER ZUR AUFZEICHNUNG VON SOFTWARE UND SOFTWAREPROGRAMMEN; Faxgeräte; Fotoapparate; Batterien; Fernsehapparate; Fernsehempfänger [Fernsehgeräte]; Fernsehapparate; DECODERS; COMPUTERSOFTWARE; COMPUTERSPIELSOFTWARE UND SOFTWARE FÜR ELEKTRONISCHE SPIELE; SOFTWARE FÜR DAS GLOBALE ORTUNGSSYSTEM (GPS); COMPUTERSOFTWARE FÜR REISEN, TOURISMUS UND REISEPLANUNG, NAVIGATION, REISEROUTENPLANUNG, GEOGRAFIE, REISEZIELE, TRANSPORT- UND VERKEHRSINFORMATIONEN, FAHR- UND WANDERANWEISUNGEN, INDIVIDUELLE KARTENDARSTELLUNG, STRASSENATLANTEN (REISEFÜHRER), ELEKTRONISCHE KARTENDARSTELLUNG UND REISEZIELINFORMATIONEN; COMPUTERSOFTWARE ZUM ERSTELLEN, VERTEILEN, HERUNTERLADEN, ÜBERTRAGEN, EMPFANGEN, REPRODUZIEREN, BEARBEITEN, EXTRAHIEREN, KODIEREN, DEKODIEREN, ANZEIGEN, SPEICHERN UND ORGANISIEREN VON TEXTEN, DATEN, GRAFIKEN, BILDERN, AUDIO-, VIDEO- UND ANDEREN MULTIMEDIA-INHALTEN, HERUNTERLADBAREN ELEKTRONISCHEN PUBLIKATIONEN UND HERUNTERLADBAREN ELEKTRONISCHEN SPIELEN; COMPUTERSOFTWARE ZUM AUFZEICHNEN, ORGANISIEREN, ÜBERTRAGEN, BEARBEITEN UND ÜBERPRÜFEN VON TEXTEN, DATEN, AUDIODATEIEN, VIDEODATEIEN UND COMPUTERSPIELEN, DIE MIT COMPUTERN, FERNSEHGERÄTEN, SET-TOP-BOXEN FÜR FERNSEHGERÄTE, AUDIOPLAYERN, VIDEOPLAYERN, ELEKTRONISCHEN MEDIENSPIELERN, TELEFONEN UND TRAGBAREN ELEKTRONISCHEN GERÄTEN VERBUNDEN SIND; COMPUTERSOFTWARE, DIE ES DEN BENUTZERN ERMÖGLICHT, TEXTE, DATEN, GRAFIKEN, BILDER, AUDIO-, VIDEO- UND ANDERE MULTIMEDIALE INHALTE ÜBER EIN GLOBALES KOMMUNIKATIONSNETZ UND ANDERE MEDIEN WIE COMPUTER UND ELEKTRONISCHE UND KOMMUNIKATIONSNETZE ZU PROGRAMMIEREN UND ZU VERBREITEN; COMPUTERSOFTWARE ZUR IDENTIFIZIERUNG, LOKALISIERUNG, ZUSAMMENFASSUNG, VERTEILUNG UND VERWALTUNG VON DATEN, VERBINDUNGEN ZWISCHEN COMPUTERSERVERN UND BENUTZERN, DIE MIT EINEM GLOBALEN KOMMUNIKATIONSNETZ UND ANDEREN COMPUTERN, ELEKTRONISCHEN UND KOMMUNIKATIONSNETZEN VERBUNDEN SIND; COMPUTERSOFTWARE ZUR VERWENDUNG MIT DIGITALEN MOBILEN UND ANDEREN ELEKTRONISCHEN GERÄTEN FÜR VERBRAUCHER; SOFTWARE FÜR DAS ELEKTRONISCHE PUBLIZIEREN; SOFTWARE FÜR E-PUBLIKATIONSLESER; COMPUTERSOFTWARE FÜR DIE VERWALTUNG VON PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN; HERUNTERLADBARE AUDIO- UND AUDIOVISUELLE INHALTE, INFORMATIONEN UND KOMMENTARE; HERUNTERLADBARE ELEKTRONISCHE VERÖFFENTLICHUNGEN, NÄMLICH HERUNTERLADBARE ELEKTRONISCHE BÜCHER, ZEITSCHRIFTEN, MAGAZINE, JOURNALE, PERIODIKA, NEWSLETTERS, ZEITUNGEN, ZEITSCHRIFTEN, WOCHENZEITSCHRIFTEN UND ANDERE ÄHNLICHE VERÖFFENTLICHUNGEN; DATENBANK-MANAGEMENT-SOFTWARE; Software zur Zeichenerkennung; SPRACHERKENNUNGSSOFTWARE; E-MAIL- UND MESSAGING-SOFTWARE; COMPUTERSOFTWARE FÜR DEN ZUGANG ZU ONLINE-DATENBANKEN, DAS BROWSING UND DIE SUCHE IN DIESEN DATENBANKEN; Elektronische Schautafeln; SOFTWARE ZUR DATENSYNCHRONISATION; Anwendungsentwicklungssoftware; ELEKTRONISCHE HANDBÜCHER, DIE MIT HILFE EINES LESEGERÄTS ODER EINES COMPUTERS ELEKTRONISCH GELESEN WERDEN KÖNNEN UND ZUSAMMEN MIT DEN OBEN GENANNTEN PRODUKTEN ALS EINE EINHEIT VERKAUFT WERDEN; ELEKTRISCHE UND ELEKTRONISCHE STECKER, KUPPLUNGEN, ELEKTRISCHE DRÄHTE, ELEKTRISCHE KABEL, LADEGERÄTE, ELEKTRONISCHE SPEICHER, STECKDOSEN, SCHNITTSTELLEN UND ADAPTER ZUR VERWENDUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN PRODUKTEN; COMPUTERAUSRÜSTUNG, DIE MIT ALLEN OBEN GENANNTEN PRODUKTEN VERWENDET WERDEN KANN; ELEKTRONISCHE GERÄTE MIT MULTIMEDIA-FUNKTIONEN ZUR VERWENDUNG MIT DEN OBEN GENANNTEN PRODUKTEN; ELEKTRONISCHE GERÄTE MIT INTERAKTIVEN FUNKTIONEN ZUR VERWENDUNG MIT ALLEN OBEN GENANNTEN PRODUKTEN; ZUBEHÖR, TEILE, ANGEPASSTE GERÄTE UND PRÜFGERÄTE FÜR ALLE OBEN GENANNTEN PRODUKTE; SPEZIELL ANGEPASSTE HÜLLEN, TASCHEN UND ETUIS FÜR ALLE OBEN GENANNTEN PRODUKTE; Navigationsinstrumente; POSTSORTIERANLAGEN; Registrierkassen; VORRICHTUNG FÜR VORAUSBEZAHLTE MECHANISMEN; ELEKTRONISCHE DIKTIERGERÄTE; ELEKTRONISCHE GERÄTE, DIE BEI DER STIMMABGABE VERWENDET WERDEN (ZUR AUSZÄHLUNG DER STIMMEN); GERÄTE ZUR ELEKTRONISCHEN KENNZEICHNUNG VON PRODUKTEN (SCANNER); ELEKTRONISCHE GERÄTE ZUR KONTROLLE DER PRODUKTPREISE (SCANNER); MESSGERÄTE UND -INSTRUMENTE; Maße; Elektronische Schautafeln; Optische Apparate und Instrumente; SILIZIUMWAFER [ELEKTRONISCHE WAFER AUS SILIZIUM FÜR INTEGRIERTE SCHALTUNGEN].; Integrierte Schaltkreise; Fluoreszenzschirme; Fernsteuerungsgeräte; LICHTLEITENDE FÄDEN (LICHTWELLENLEITER); ELEKTRONISCHE ANLAGEN FÜR DIE FERNSTEUERUNG VON INDUSTRIELLEN VORGÄNGEN; ELEKTRONISCHE LICHTSTEUERGERÄTE; Elektrolyseure; Feuerlöscher; RADIOLOGISCHE GERÄTE FÜR DEN INDUSTRIELLEN EINSATZ; Rettungsvorrichtungen; Alarmpfeifen; Sonnenbrillen; CARTOONS; Eierdurchleuchter; Hundepfeifen; Dekorative Magnete; ELEKTRIFIZIERTE ZÄUNE; ELEKTRISCH ZU BEHEIZENDE SOCKEN; IN DIESER KLASSE ENTHALTENE ALARME, ALARME MIT SENSOREN UND ALARME FÜR ÜBERWACHUNGSSYSTEME; SICHERHEITS- UND ÜBERWACHUNGSSYSTEME (ELEKTRISCHE GERÄTE).; Detektoren; RAUCH- UND KOHLENMONOXIDDETEKTOREN; THERMOSTATE, MONITORE, SENSOREN (ELEKTRONISCHE GERÄTE) UND STEUERUNGEN, GERÄTE UND SYSTEME FÜR DIE KLIMA-, HEIZUNGS- UND LÜFTUNGSSTEUERUNG; ELEKTRISCHE UND ELEKTRONISCHE SCHLÖSSER UND TRESORSCHLÖSSER FÜR TÜREN UND FENSTER; FERNBEDIENUNGEN FÜR GARAGENTORÖFFNER; ELEKTRISCHE SCHLÖSSER UND FERNBEDIENUNGEN FÜR JALOUSIEN UND ROLLLÄDEN; LICHTSTEUERUNGEN."

In diesem Fachbuch beschreibt Herr Dr. Meitinger die richtige Vorgehensweise, um für das eigene Unternehmen eine geeignete Marke zu erhalten. Jetzt lieferbar

entnommen aus: EUIPO, https://tmdn.org/tmview/#/tmview/detail/MX501985010750113, abgerufen am 04.09.2024

Dargestellt ist ein Auszug aus dem Register des EUIPO (European Union Intellectual Property Office), das eine Bildmarke zeigt. Anhand konkreter Beispiele werden alle Aspekte im Detail erläutert, um eine Marke zu erhalten, die ihrem Anmelder auch noch nach Jahrzehnten gute Dienste leistet.

Für diese Marke wurden folgende Waren und Dienstleistungen reserviert: "KAFFEE, TEE, KAKAO, ZUCKER, ZUCKER, REIS, TAPIOKA, SAGU, KAFFEE-ERSATZSTOFFE; MEHL UND GETREIDEPRÄPARATE, BROT, GEBÄCK, KUCHEN, SÜSSWAREN, SPEISEEIS, HONIG, SIRUP UND MELASSESIRUP; BACKPULVER, BACKPULVER; Salz, Senf; Essig, Soßen [Würzmittel]; Gewürze; EIS, LEBENSMITTEL PFLANZLICHEN URSPRUNGS, DIE ZUM VERZEHR ODER ZUR HALTBARMACHUNG BESTIMMT SIND, SOWIE GESCHMACKSVERSTÄRKER, GETRÄNKE AUF KAFFEE-, KAKAO- ODER SCHOKOLADENBASIS, GETREIDE FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR, HAFERFLOCKEN ODER ANDERE GETREIDEARTEN, EINSCHLIESSLICH MAISFLOCKEN, MAISMEHL, POPCORN UND MAISCHIPS, ALLE ARTEN VON SÜSSIGKEITEN UND ALLE ARTEN VON KEKSEN. SNACKS AUS KARTOFFELMEHL."

Wenn Sie Fragen zu ihrer Markenanmeldung haben, freut sich Herr Dr. Meitinger auf Ihren Anruf: 0160-90117262. Eine Erstberatung über die Möglichkeit des rechtlichen Schutzes Ihrer Marke ist bei uns kostenlos.

In diesem Fachbuch beschreibt Herr Dr. Meitinger die technischen Prinzipien, die zu revolutionären Erfindungen geführt haben. Jetzt lieferbar

Unsere Expertise:

Patentanmeldung/Gebrauchsmuster

Voraussetzung für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster ist eine technische Erfindung. Außerdem muss Ihre Erfindung neu und erfinderisch sein. Ein Gebrauchsmuster ist sinnvoll, wenn sie die Neuheitsschonfrist in Anspruch nehmen wollen.

Markenschutz

Mit einer Marke können Sie Ihre Produkte als die aus Ihrem Hause kennzeichnen. Eine Marke sollte drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss sie unterscheidungskräftig sein und darf kein Freihaltebedürfnis verletzen.

Designschutz

Die besondere optische Ausgestaltung Ihres Produkts kann durch ein Designschutz gesichert werden. Zum einen können Sie ein nationales Designrecht, insbesondere in Deutschland erwerben. Außerdem ist es möglich, ein europäisches Designrecht anzustreben.

Vergütung eines Arbeitnehmer-Erfinders

Eine angemessene Vergütung steht dem erfinderischen Arbeitnehmer zu, dessen Erfindung vom Arbeitgeber in Anspruch genommen wurde.

Meitinger Patentanwalts GmbH

Ihre Experten für Patente, Marken, Designschutz und Gebrauchsmuster

Sofortkontakt: 0160-90117262
Email: office@meitingerIP.de





Bücher:

Ratgeber für Arbeitnehmererfinder

Anleitung für den erfinderischen Arbeitnehmer und seinen Arbeitgeber mit sämtlichen Muster-Vorlagen für die Korrespodenz, die das Arbeitnehmererfindungsgesetz erordert. Ein Schwerpunkt ist die Berechnung der Vergütung des Arbeitnehmers. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag. Jetzt lieferbar

Ohne Anwalt zur Marke

Anleitung zur Erstellung wertvoller Marken. Es werden Verfahren zur Entwicklung einer Marke vorgestellt. Die verschiedenen Markenarten werden beschrieben und in ihren Vor- und Nachteilen erläutert. Das Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses wird anhand von realen Beispielen aufgezeigt. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag. Jetzt lieferbar

Ohne Anwalt zum Patent

Anleitung zur Erstellung wertvoller Patente und Gebrauchsmuster. Es werden die Bestandteile und der Aufbau einer Patent- und einer Gebrauchsmusteranmeldung beschrieben. Das Buch enthält viele Beispiele aus der Praxis. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag. Jetzt lieferbar

Ohne Anwalt zum Designrecht

Anleitung zur Erstellung wertvoller Designrechte. Es werden sämtliche Vorgänge zum Erhalt und zur Verteidigung eines Designrechts vorgestellt. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag. Jetzt lieferbar

Patentstrategien

Es werden die Anmeldestrategien zum Erhalt eines wertvollen Patentportfolios und die Möglichkeiten zur Abwehr störender Patente vorgestellt. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag. Jetzt lieferbar

Erfinderhandbuch

Innovationsmethoden und der Patent-, Marken, Gebrauchsmuster- und Designschutz. Ein Buch, das ich zusammen mit meinem Kollegen Jürgen R. Dietrich geschrieben habe. Ein Fachbuch aus dem Springer Vieweg Verlag. Jetzt lieferbar

Revolutionäre Patente

In dem Buch "Revolutionäre Patente. Von James Watt, Nikola Tesla bis Elon Musk" stellt Dr. Meitinger Patente vor, die die Entwicklung der Technologie wesentlich beeinflusst haben. Die dahinter stehende Technologie wird anschaulich beschrieben. Jetzt lieferbar

Mit TRIZ zur Erfindung. Schnell und systematisch zur technischen Lösung

In diesem Fachbuch beschreibt Herr Dr. Meitinger praxiserprobte Methoden, um schnell und effektiv technische Lösungen zu erarbeiten. Jetzt lieferbar

Elektronik. Hightech in Patenten

In diesem Fachbuch stellt Herr Dr. Meitinger die Patente vor, die zu den bahnbrechenden Erfindungen in der Elektronik geführt haben.Jetzt lieferbar

Aktuelle Fachartikel:

Ist die zweiteilige Anspruchsfassung sinnvoll?

Dr. Meitinger diskutiert in der Oktober-Ausgabe des Jahres 2024 ob die Zweiteilung von Ansprüchen durch "dadurch gekennzeichent, dass" sinnvoll ist.

Grenzen der Werbung: Was darf der Patentanwalt?

Dr. Meitinger diskutiert in der Doppelausgabe des Jahres 2024 die Möglichkeiten der Werbung für die Dienstleistungen eines Patentanwalts.

Der Unterlassungsanspruch des Patentrechts: ein Versehen der Geschichte

In der Juni-Ausgabe des Jahres 2024 weist Dr. Meitinger auf die Besonderheit hin, dass der Unterlassungsanspruch aus einem Patent von den Gründungsvätern des deutschen Patentgesetzes nicht gewollt war.

Preventive Patent Enforcement by Artificial Intelligence

Dr. Meitinger beschreibt in dem Journal of Intellectual Property and Law die Möglichkeiten und Grenzen der präventiven Patentdurchsetzung mit einer Künstlichen Intelligenz.

Der transhumanistische Fachmann

Dr. Meitinger beschreibt in der März-Ausgabe des Jahres 2024 vor dem Hintergrund des Transhumanismus die Änderung des patentrechtlichen Fachmanns.

Ein Vergleich des Arbeitnehmererfindungsrecht mit dem Patentrecht

Dr. Meitinger erläutert in der Dezember-Ausgabe des Jahres 2023 insbesondere die unterschiedliche Verwendung der Begriffe "Neuerung" und "Erfindung" im Arbeitnehmererfindungsrecht und im Patentrecht.

Die Patentanmeldetätigkeit der Anmelder mit Sitz in Deutschland im weltweiten Vergleich

In der September-Ausgabe des Jahres 2023 wird die Anmeldetätigkeit der deutschen Anmelder der letzten Jahre in einen weltweiten Vergleich gebracht.

Die wechselhafte Geschichte der Konkurrenz des Elektrofahrzeugs mit dem Automobil mit Verbrennungsmotor

Dr. Meitinger beschreibt in der April-Ausgabe des Jahres 2023 die wechselhafte Konkurrenz der beiden Antriebsarten.

Artificial intelligence as an authority for testing the inventive step of an invention—a view from Germany

Dr. Meitinger schlägt in der Juli-Ausgabe des Jahres 2023 des Journals of Intellectual Property Law and Practice eine neue Definition der patentrechtlichen erfinderischen Tätigkeit vor, um die Verwendungsmöglichkeiten einer AI zu erweitern.

Anmerkungen zur BGH-Entscheidung "Scheibenbremse II"

Dr. Meitinger bespricht in der Februar-Ausgabe des Jahres 2023 die BGH-Entscheidung "Scheibenbremse II", bei der es um eine angebliche mittelbare Patentverletzung durch ein Verschleißteil ging.

Änderungen der Anmeldeunterlagen im Erteilungsverfahren vor dem EPA

Dr. Meitinger beschreibt in der Januar-Ausgabe des Jahres 2023 die Möglichkeiten, Änderungen an den Anmeldeunterlagen im Erteilungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt, insbesondere zur Vorbereitung einer mündlichen Verhandlung, vorzunehmen.

Traditionelles, agiles und hybrides Projektmanagement eines Patents

Dr. Meitinger untersucht in der Ausgabe des vierten Quartals des "Der Betriebswirt" des Jahres 2022 in welcher Form ein optimales Projektmanagement eines Patents oder eines Patentportfolios gelingen kann.

Qualifikation

Herr Dr. Meitinger verfügt über folgende Zulassungen:
deutscher Patentanwalt
europäischer Patentanwalt
European Trademark Attorney
European Design Attorney

Kontakt

Email: office@meitingerip.de
Sofortkontakt: 0160 90117262